Anforderungen zur Wildabgabe an den Wildbearbeitungsbetrieb
Wildhaus Robert Trube
Wild aus der Natur – ein Hochgenuss der Sinne! Die Firma Wildhaus garantiert Ihren Kunden eine erstklassige Qualität für das Produkt: Wildfleisch – Zum Wohle des Menschen und zum Wohle des Wildes.
Der Jäger hat hierbei „den Finger am Abzug“! Er ist das Anfangsglied der Wertschöfpungskette bis zu einem Produkt von bester Qualität aus unserem Wildhaus: Zum Wohl des Menschen!
Was wir von unseren Zulieferern verlangen, ist u. a. eine sachgemäße „Schußhygiene“, die mit einem sofort tödlichen Schuß in die Kammer beginnt. Hiermit leisten wir als Jäger einen unübertrefflichen Beitrag zum Tierschutz: Zum Wohl des Wildes! und können uns mit Recht als „Weidgerechte Jäger“ bezeichnen.
Nach der Gesetzeslage sind Jäger, welche an das Wildhaus Wild abgeben, „Lebensmittelunternehmer“ und unterliegen der Produkthaftung.
Dem Jäger kommt eine Schlüsselrolle bei der Qualitätssicherung der Wildfleischvermarktung zu. Dieser Hauptrolle sollten wir uns bewusst sein.
Anforderungen an den Erleger (Jäger) bzw. die kundige Person:
- Nachweis oder Bescheinigung als „kundige Person“ ist zu erbringen bzw. vorzulegen
- Überlegtes, sachkundiges und verantwortungsbewusstes Handeln
- Lebendbeschau vor dem Schuss durchführen
- Innerhalb von 30-40 Minuten Aufbrechen des Stückes
- Untersuchung des Stückes durch kundige Person, wenn unbedenklich, dann für Wildhaus geeignet
- Wenn möglich Ringeln des Enddarms, dann aber auch die Decke bzw. Schwarte auf den Keuleninnenseiten über dem Schloss nicht durchtrennen
- Ein- und Ausschuss sauber schneiden
- Wenn möglich den Schädel entfernen (nicht bei Schwarzwild)
- Unmittelbarer Transport (sauber und schnell) zum Wildhaus, wenn keine vom Wildhaus autorisierte Reifekammer zur Verfügung steht
- Annahme nur bei vollständig ausgefüllter EU-Bescheinigung und Wilddatenblatt
Anforderungen an das Wild:
- Keine Auffälligkeiten vor dem Schuß (Verhalten)
- Keine bedenklichen Merkmale und keine Umweltkontamination (kundige Person)
- Kein gehetztes Stück
- Frisch erlegt
- Ein sofort tödlicher Treffer in der Kammer
- Guter Ernährungszustand
- Innerhalb von 30 bis 40 Minuten Entfernen der Innereien
- Sauberer und schneller Abtransport zum Wildhaus
- pH-Wert- und Temperaturmessung der Muskulatur ( durch Mitarbeiter Wildhaus )
Beispiele für Wild, welches nicht angenommen wird:
- Alles Wild, welches die oben genannten Kriterien nicht erfüllt
- Nachsuchen- oder Unfallwild
- Wild mit Waidwund-, Keulen- oder Rückenschüssen, sowie mit Darminhalt verschmutzte Stücke
- Brunftige und rauschige Stücke oder Stücke die offensichtlich führend sind (Schwarzwild!!)
- Gehetzte Stücke
- Abgekommenes Wild